Erneutes Rheinhochwasser

In einer endlosen Folge von Übertritten des Rheins über seine Ufer und seiner Deiche hatten die Einwohner der Grafschaft nicht nur mit den Verlusten und Schäden an ihrem persönlichen Eigentum zu kämpfen. Sie mussten natürlich auch für die Kosten des Baus, des Unterhalts und der Reparaturen der Deiche aufkommen.


Das Urkundenbuch der Stadt und Herrlichkeit Krefeld und der Grafschaft Mörs, Band V (verfasst von Hermann Keussen) gibt unter dem Datum 4. Mai 1784 dazu Folgendes wider:

Außergewöhnlicher Landtag in Mörs.

Frühzeitig zusammenberufen wegen des schrecklichen Eisgangs und des Hochwassers.

Anwesend: P. Hiegemann, Kellner in Werden (Kloster Werden), P. Scheben, Kellner in Camp (Kloster Kamp), von Cloudt, von Mosel, Schmidt, Kerlen, Londonk, Dietrich Daubenspeck (verm. Schöffe in Moers), Regierungsdirektor von Bruckner, von Goldbeck (Kriegs- und Domänenrat) und Engels (Beamter).

 

Die Reparatur der durchbrochenen und abgespülten Rhein- und Staatsdämme erfordere eine Summe von 32.927 Reichtalern und 17 1/2 Stüber. Die Stände, welche eine Beihilfe vom Staat erwarten, beschließen eine Anleihe, die aus der Wasserbaukasse verzinst und nach und nach amortisiert werden könne. Die Deputierten erklärten sich gegen die sogen. Banndeiche, weil sie dem Land nur schädlich seien.


 

Abgaben an die öffentliche Hand  für die Erfüllung gemeinschaftlicher Aufgaben (Sozialabgaben) sind als keineswegs eine Erfindung aus neuerer Zeit. Weitere Beispiele sind Kontributions- und Fouragekassen, die mit Kriegen und Belagerungen im Zusammenhang stehen. 

 

Am 29.7.1779 verhandelte der Landtag darüber, ob die "Herrlichkeit Krefeld in die Feuersozietät für das platte Land Mörs Aufnahme finden könne". Solches wie Feuerversicherungen sind damit ein alter Hut.