Lehenseid gegenüber dem Lehensherrn "von Pelden-Cloud"

 

 

"Ich Gerhard Tirgrath schwöre für mich und in die Seele meiner

 

vorgenannten Geschwister vor Gott, einen leiblichen Eid, daß nachdem durch Absterben meines Vaters, mein zum hochadlichen Haus Lauersfort zu Lehen gehendes hier in Capellen gelegenes Tirigrathes Gut eröffnet und ich dieserhalb zur pflichtschuldigten „Relevation citiret" worden, als gelobe und schwöre meinem nunmehr rechtmäßigen Lehnsherrn Mauritz Godtfried von Cloudt, Herr zu Lauersfort, Bloemersheim und Stein, treu, hold und gewärtig zu sein, dessen und des hochadligen Hauses Bestes nach allen Kräften zu befördern, Arges und Böses zu wehren, dieses Lehen auch so oft
es nötig nach Lehnsmannsrechten zu yermannen, selbiges ohne lehnsherrliche Genehmigung nicht zu belasten noch zu veräußern, auch binnen 6 Wochen eine genaue Beschreibung derer Pertinentien beiuubringen, überhaupt mich so zu verhalten, wie es einem getreuen Lehensvasallen eignet und gebühret und seinem Lehnsherrn zu tun schuldig ist. So wahr mir Gott helfe durch Jesum Christum. Amen."


Lauersfort, den 5. Juli 1780.
Für den dann nach jeder Eidesleistung ausgestellten Lehnsbrief,
auch „Muthzettel" genannt, mußten unter anderem jedesmal 15
„Goldgulden", die früher als „Heergewinngelder" bezeichnet wurden, entrichtet wird