Der Kaninchenkonflikt

 

Am, 29.1.1587 erhält der damalige Drost von Orsoy, Berndt Momm *, eine Nachricht, die ihn äußerst empört.

Auf das Schloss in Orsoy, das seine Amtswohnung war, wird ihm die Nachricht gebracht, dass seine Diener, die er ausgesandt hat, um Hasen und Kaninchen zu fangen, von Moerser Beamten und deren Helfern gefangen genommen worden sind. Er schreibt nach Kleve:

 

"Meine Diener sind gestrigen Tages mit Hunden ausgegangen in unseres gnädigen Fürsten und Herrn Klevisches Holz, auf Heeze gelegen, wo man von alters her pflegt, einen Hasen oder Kaninchen zu bekommen. Als sie eine Zeit an der Arbeit gewesen sind, da ist der Wildschütz mit einigen anderen Männern zu Pferde und zu Fuß erschienen und auf den Grund und Boden und das Freigut Euer Fürstlichen Gnaden hineingedrungen. Meine Diener sind ergriffen worden, gefangen genommen, die Hunde sind ihnen abgenommen, auch die Kaninchen, die sie gefangen, samt dem Garne und allem, was sie für die Jagd mit sich genommen hatten... Ich begehre dienstlich, in dieser Angelegenheit mir guten Rat mitzuteilen und den Überbringer dieses zu verständigen, wie ich mich verhalten soll, damit nicht m. g. Fürsten und Herrn Hoheitsrechte verletzt werden."

 

An und fürsich, eine kleine Sache, die aber nun jahrelang die Gemüter nicht zur Ruhe kommen lässt. Hören wir, was der Drost in Moers zu der Angelegenheit zu berichten hat. Er schreibt  den herzöglichen Räten in Kleve:

 

"Meinen willigen Dienst samt Erbietung alles Guten zuvor. Edle, ehrenfeste hochgelehrte, besonders gute Freunde. Was mir geschrieben, betreffend der Wegnahme einiger Kaninchen und Garne, dem Drosten Mommen zu Orsoy gehörig, habe ich erhalten. die Sachen sind durch den Wildschütz meines gnädigen Herrn Grafen zu Neunenahr und Moers und durch seine Diener Seiner Gnaden fortgenommen. Ich will nicht verschweigen, dass an dem Ort, an dem die Jäger des genannten Drosten betroffen worden sind, die Klevischen kein Recht haben, mit Garnen, Frettchen oder Ströpfen Kaninchen und Hasen zu jagen. Das kann auch durch den Vertrag, der 1541 aufgerichtet worden ist, nicht bewiesen werden. Das Gegenteil ist daraus zu beweisen. Auch durch alte Kundschaften soll dargetan werden, dass die Klevischen nie öffentlich da gejagt haben, sondern jederzeit bei nächtlicher Weile und Unzeit die Kaninchen gefangen haben. Das ist nicht allein bei der jüngsten Jagd geschehen, sondern auch zuvor und danach in großer Anzahl, so dass sie die gefangenen Tiere in Säcken fortgetragen haben.

 

Dass mir nun gebühren soll, ohne vorhergehenden Befehl meines gnädigen Herrn, die Garne, Kaninchen und was sonst auf der gedachten Jagd fortgenommen ist, wieder herzugeben, das gebühret mir nicht zu tun. Mein gnädiger Herr hat nicht allein mir, sondern auch allen Befehlshabern Ihrer Gnaden ausdrücklich befohlen, im Fall jemand betroffen würde, er sei, wer er wolle, der Ihro Gnaden in der Grafschaft zu nahe jagte, dass der- oder dieselbe durch uns, wo wir sie treffen würden, handfest gemacht und nach Moers geliefert werden sollte mit Garnen, Hunden und was sie sonst gefangen.

 

Mit der fleißigen bitte. E. L wollten mit dieser meiner Antwort zufrieden sein, bis mein gnädiger Herr zurückkommt, was bald geschehen wird, auch mit der Bitte, dem genannten Drosten zu befehlen, sich solch ungebührlichen Jagd zu enthalten, will ich alsdann Ihro Gnaden, soviel an mir ist "zum füglichsten" von dem Handel berichten, damit beiderseits gute Freund- und Nachbarschaft möge erhalten bleiben.....

 

8.Januar 1567

Wilhelm von Pelden, genannt Clut, Drost zu Moers

 

( * Bernd Mumm von Schwarzenstein, Familie aus Dinslaken,

siehe Ahnenblatt Geneanet: Johanna Mumm von Schwarzenstein,

- Verwandtschaftsverhältnis nicht nicht nachgewiesen, gilt aber als sicher.-)