Katholische Beerdigungen in Krefeld


Das Urkundenbuch der Grafschaft Moers und Herrlichkeit Krefeld des Hermann Keussen aus dem Jahr 1940, das sich über weite Strecken ähnlich anregend wie ein Telefonbuch liest, vermeldet zu dem Datum

 

27. Juli 1763

 

Die Regierung in Moers bestimmt in einer Verfügung, dass die katholischen Untertanen in Krefeld bei Beerdigungen von Leichen an die zeitlichen Kirchenmeister der evangelisch reformierten Gemeinde bei

 

- großen Leichen 3 Schillig oder 22 1/2 Stüber  zu bezahlen haben.

 

Bei kleinen Leichen 2 waren es 2 Schilling oder 15 Stüber zu entrichten.

 

"Nach geschehener Beerdigung sollte das doppelte bezahlt werden."

 

Um das etwas anschaulicher zu machen, was die Hinterbliebenen für diese Leistung in die Hand nehmen mussten, eine Bebilderung:

 

 

Ein preußischer Stüber

1764

 

Ein preußischer Schilling

1759

 


Jedes Herrschaftsgebiet im zersplitterten Reichsgebiet prägte eigene Münzen, die zumeist in ihren Werten nicht kompatibel waren. Das Bezahlen von Waren und Dienstleistungen über Ländergrenzen hinweg - wie zum Beispiel über die Grenze, die zwischen Budberg und Rheinberg existiert, war also nicht ganz so einfach.

Als Beispiel für das, was die meisten Bürger nur selten in den Händen hielten:

 

1 preußischer Thaler aus dem Jahr 1797