1712, Kapellen Der neue Küster
1712 erscheint als Nachfolger des verstorbenen Küsters Johannes Counen ein Johannes Nippell, der zuerst mal eine neue Gehaltsforderung stellt. Nach den alten Kirchenrechnungen stehen dem Küster aus dem Aufkommen an Roggen 10 Spint zu. In der Kirchenrechnung von 1712 heißt es u. a.: „Der neue Küster Johannes Nippell werden vom Pastor und Kirchenrath doch ohne Consequents einmal für all zugelegt 2 Malter Roggen von diesem Jahr, so der Kirchmeister an ihm gezahlt hat." In Geld waren das 12 Taler. Aber 1713 hat der Kirchmeister Jan Heisters wegen der Nomination des Küsters ausgelegt 1 Taler 9 Stüber, wiewohl die Kirche solche unnötigen Ausgaben nicht tragen darf, so bemerkt der Pastor noch besonders.
Hier war eine gewisse Spannung vorhanden, der Pastor war ärgerlich auf den Schulmeister, denn des Pastors Töchter-lein hatte es wohl dem neuen Schulhalter angetan. Die Annäherung fand nicht des
Vaters Zustimmung. Johannes Nippel mußte gehen. Das Presbyterium war in Nöten, denn ihr Pfarrer lehnte eine Neubesetzung der vakanten Stelle ab.
So schreiben „die Consitorialen und Gemeinsleute" an den Drosten und Herrn auf Lauersfort u. a.: „So haben Wir Consistorialen und Gemeinsleuth den Hw. Pastoren ersuchet, daß uns mögte mit einem
Neuen versorgen helfen, damit die Gemeinde bey ermangelung eines Küsters nicht in große unkösten verfallen und die Jugend versäumt werden mögte; welcher aber darauf geantwortet, daß sich in
dieser Sachen nicht benützen wolte, da doch Hw. Pastor in anderen consistorial sachen sich mehrere authorität alß ihm gebühret zueignet, diesem aber einangesehen, und damit man dem Pastore nicht
vorbeiginge, haben wir Consistorialen und Gemeinsleuthe den Hw. Pastore zur Beiwohnung der Nomination ersuchet, welcher aber daßelbe rundauß abgeschlagen, darauf dan die Consistorialen und
Gemeins-leuthe sich nacher Lauersfort begeben, weil Ew. Excell. solches vor einigen Jahren ihnen befohlen; und daselbst eine Nomination von 3 ausgesetzt und an Ew. Excell. übergeben; gelanget
dahero an Ew. Excell. deß Supplicanten gehorsambste bitte, dieselbe gnädig geruhen wollen, ihnen auß denen Dreyen einen zu geben, und ihr damit
zu begnadigen in Betracht ein solcher von der Gemeinde unterhalten werden muß; vor diese hohe Gnade werden wir uns in allen Begebenheiten danckbarlich erzeigen, die wir sein."
Handrich den
Bruck, gemeinsman und aiderling
Jan Reimeyster als Kerck Meister
Hendrich Heimans
Derick Stockrams
Neuer Schuldiener wurde 1713 Hans Wilhelm Neuman.
Quelle, Ottsen, Otto, "Alt-Orsoy"
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Titelbild: Gramanshof, Moers-Kapellen / Vennikel