Kerlen / von Budberg - Frühgeschichte

Mit der Geschichte der Familie Kerlen, die in Budberg (Hohenbudberg) ihre Wurzeln hat, tauchen wir ganz tief in die Geschichte der Entstehung der Grafschaft Moers ein.

 

Im Zentrum des Geschehens steht die Kirche in Budberg, um deren Patronat heftig gerungen wurde und um die Sippe der Ritter von Budberg.

 

Viele der hier gemachten Angaben zu den Genealogischen Abfolgen stehen leider auf unsicherem Boden. Sie wurden hier dennoch so zusammengestellt, wie sich das Bild dieser Familie aufgrund der Urkundebüchern und anderer Quellen ergibt.

Bildquelle: Huis Berg

Huis Bergh - Turmführung (rhein-maas-region.de)

Als sicher zu gelten hat, ist das Faktum, dass diese Familie mit DietrichI., Graf von Moers, Sohn des Dietrich Herr von Moers aus dem Haus Vianden-Salm, in Verbindung stand

Heinrich von Budberg ist beispielsweise zu finden in der Urkundennummer #114 des Urkundebuches des Hermann Keussen, Band I. An dieser Stelle geht es um die Aussöhnung des Gerlach von Strünkede mit dem Klever Grafen Dietrich. Der Moerser Graf Dietrich war bei dieser Aussöhnung zugegen. In der Notation des Inhalts dieser Urkunde (durch Hermann Keussen) ist der Name Heinrich von Budberg nicht, jedoch im Namensregister zu dieser Urkunde des Buches zu finden. 

Nur ein Eintrag später, in der Nr. # 115 findet sich der Name des Zeugen der o. g. Aussöhnung, Graf Dietrich von Moers wieder. Im Jahr 1263 wird hier Graf Dietrich von Moers als einer unter den edlen Mannen des Kölner Erzbischofs Engelbert (Engelbert II. von Falkenburg - Nachfolger von Konrad von Hochstaden) bezeichnet.   

Sicher ist aber auch, dass die Zusammenhänge zur Familie von Budberg noch ein zweites Mal gründlich nach-recherchiert werden sollten.

Bevor wir uns den wirklichen Anfängen widmen, werfen wir zunächst einen Blick auf zwei Namen, die uns im Verlauf des Urkundenbuchs der Herrlichkeit Krefeld und Grafschaft Moers begegnen. (UR-Buch, Keussen, I .Band # 508)

 

Ritter Heinrich Kerl und Ehefrau Ulandis von Budberg

 

Unter diesem Eintrag finden wir folgenden Wortlaut:

 

7. Sept. 1357

"Erzbischof Wilhelm von Köln bekennt, daß der Ritter Heinrich Kerl und Frau Ulandis der Kölner Kirche viele Güter in den Bezirken Rheinberg und Moers, in und bei Budberg (Hohenbudberg, Anmerkung des Autors), und Uerdingen geschenkt haben. U. a. einen Hof in Budberg mit 180 Morgen verschiedener Ländereien, mit dem Patronatsrecht über die Kirche daselbst, sowie 11 Gewelde im Langenbruch bei Ürdingen, wofür er den Eheleuten auf Lebenszeit eine Jahresrente von 40 Malter Roggen, sein Absteigehaus in Uerdingen mit einer Mühle am Rhein - Am Tage vor Maria Geburt. 

(Uerdingen Pfarrarchiv, Originalpergament - Übersetzt bei Stollwerk.Pannes, Geschichte der Pfarre Hohenbudberg 1885 95-99)

 

Nach der Urkundensammlung Jacomblet beinhaltete die Schenkung u. a. auch einen Hof in Rheinkamp, einen in Halen, Winkel (verm. Winckelshof in Neukirchen), das nördlich davon gelegene Abbendyck und Grund in Bergheim. 

 

 

Ein recht bemerkenswerter Vorgang

 

Damit hatte der Kölner Bischof mehr als nur ein Bein auf den Boden der Herrlichkeit Friemersheim!

 

Desweiteren hat zu gelten: In jener Zeit (wie auch heute noch) neigten die Menschen eher zur Mehrung ihres Besitzes, was insbesondere für die Angehörigen des damaligen Feudalsystems zu gelten hatte. Schenkungen waren zwar nicht unüblich, hatten aber zu Lebzeiten der Spender nicht einen solche Umfang im Verhältnis zum eigenen Besitz. Im Rahmen von Erbabwicklungen profitierte der Klerus dagegen zwar sehr häufig auch in Gänze von dem hinterlassenen Erbe. Das allerdings üblicherweise nur dann, wenn es keine Nachkommenschaft gab. Diese gab es allerdings offenbar im Fall des Ehepaares Kerlen/von Budberg.

Wenn die genealogischen Einordnungen stimmen, waren diese - Johann, Hermann und Sophia -. Über Hermann ist bekannt, dass er das Priesteramt ausübte und es mag sein, dass dieser Umstand zur Entscheidungsfindung der Großgrundbesitzer in (Hohen-)Budberg beigetragen hat, eine derart umfängliche Schenkung zu vollziehen, bei einem gleichzeitigen entschädigenden Äquivalent, läppischer Dimension.

 

Doch das war nicht der erste Eigentumsübertrag zu Lasten des Hauses von Budberg, der  erfolgte:

 

Inhalt dieser Transaktion war der Verkauf von Gütern in Krefeld durch Rembodo Kerlen, dem Vater des o. g. Ritters Heinrich und dessen Bruders Gottfried. Leider liegt dem Autor das Vertragswerk nicht vor, doch ist zu vermuten, dass der Käufer in Köln zu finden sein dürfte. 

 

Was diesen Eigentumsübertrag so hochgradig suspekt macht, ist nachzulesen im schon häufig zitierten Werk des Friedrich Albert Meyer:

 

1324:

Heinrich und Gottfried Kerl, die Söhne des verstorbenen Rembodo Kerl, bekunden, dass die von ihrem Vater verkauften Güter "rechtmäßig verkauft" worden sind und sie keine Ansprüche haben. 

 

Eine derartige Beurkundung muss zwangsläufig Verwunderung und Skepsis auslösen. Immerhin ist ja davon auszugehen, dass es einen Anlass für eine solche ostentative Erklärung gegeben haben muss und die Ursache dafür kann nur in einem geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des vollzogenen Handels zu finden sein. 

 

Ob diese abgegebene Erklärungen aus freien Stücken abgegeben wurde,  ohne Androhung von Repressionen  ihren Niederschlag in den Akten fanden, darf zumindest angezweifelt werden. Es ist dieser Frage nachgehen. Im Verlauf der Ausarbeitung dieser Seite ist das dem Anschein nach gelungen. Doch davon dann später mehr.

 

An dieser Stelle ist ein Einschub mit

einem sehr wichtigen Faktor notwendig,

der die Vertragspartner dieser beiden Transaktionen

in Köln und deren Doppelfunktion betrifft:

 

Käufer der von Rembodo von Budberg veräußerten Besitzungen in Uerdingen war offenkundig der Erzbischof Konrad von Hochstaden. Der Begünstigte der Schenkung, die dessen Sohn Heinrich vollzog, einer der Nachfolger des Konrad von Hochstaden, nämlich Erzbischof Wilhelm von Gennep. Diese Bischöfe übten in Köln, wie ihre Vorgänger schon und ihre Nachfolger auch, in Personalunion zwei unterschiedliche Ämter aus. Zum einen waren sie die klerikalen Oberhäupter des Bistums, dem sie vorstanden. (Erzbistum Köln)

Andererseits besaßen sie aber auch eine weltliche Macht, da sie auch die Oberhäupter des Fürstbistums Köln waren. Diese beiden Gebiete unterschieden sich sehr in ihrer Größe und in ihren Ursprüngen. Das Erzbistum hat seine Wurzeln in den Anfängen des Christentums auf deutschem Boden in nahm seinen Anfang bereits im 4. Jahrhundert.

 

Das Fürstbistum dagegen ist ein Gebilde, das erst im 10. Jahrhundert entstand und auf die Verleihung der Herzogswürde des Erzbischofs Brun durch den seinerzeitigen Kaisers Otto I. zurückzuführen ist. Erzbischof Brun und Kaiser Otto I:  waren Brüder. Brun war es, der die Heirat von Ottos Sohn (ebenfalls ein Otto / Otto II. mit der byzantinischen Prinzessin Theophanu organisierte.  Theophanu, die nicht allzu weit von der Grafschaft Moers entfernt (Kessel bei Kleve) dem dritten Kaiser Otto das Leben schenkte, ist in Köln in der Kirche St. Pantaleon bestattet. 

Zum Kurfürstentum, das die Berechtigung der Krönung der deutschen Könige innehielt und mit dem Amt des Erzkanzlers von Italien verbunden war, gelangte das Fürstbistum Köln erst im Jahr 1031. 

 

Bei den Bischöfen hat man es also mit einer klerikalen und (!) weltlichen Macht zu tun, deren jeweilige Interessenlagen absolut vergleichbar mit anderen Herrschaftsgebieten von Fürsten und Herzögen vergleichbar waren. Zu diesen Interessen haben damit auch die Bestrebungen gehört, die eigenen Einflusssphären zu vergrößern und gegen opponierende Reichsfürsten zu verteidigen.

 

Wenn wir in der Zeit noch weiter zurückschreiben, so finden wir für die Jahreszahl

 

1321 und zwar für den 2. Juni unter der Urkunde 283 folgenden Eintrag:

 

"Gobelinus und Alveradis de Boutbergen bekunden vor dem Schöffen zu Ürdingen, daß ihr Streit mit der Abtei Werden wegen der Jahre lang nicht gezahlten Rente vom Hof zu Budberg auf folgende Weise geschlichtet worden ist: Die Rente, die jährlich am S. Michaelistage in die Kornkammer (greanrium) des Abtes zu liefern ist, wird auf 10 Malter Korn, 12 Malter Gerste, 16 Malter Hafer Duisburger Mß festgesetzt. Bei Versäumnis erhält der Bote des Abtes das Recht, sie ohne vorherige gerichtliche Entscheidung aus dem Hofe zu Budberg oder den anderen Besitzungen des Ehepaares zu pfänden. Sollte er darin gehindert werden, so sollen der Bischöfliche Amtmann (officiatus), die Richter und Schöffen zu Ürdingen die Pfändung ausüben (cum stretipu et ordine judiciario) Sie verzichten ferner auf das Manngeld von 2 Mark Denare, das ihnen die Abtei jährlich zahlte. Als Ersatz für die mehrere Jahre nicht gezahlte pensio werden sie dem Abte eine "annona" von 36 Malter liefern, und zwar 3 Malter Roggen und 3 Malter Hafer Duisburger Maß am kommenden Lambertus bzw. Michaelistag und so fort alle Jahre bis zur Ableistung der annona. (Siegler unter anderen - Godfridus de Boutbergen."

 

Wer Gobelinus und Alveradis de Boutbergen innerhalb der Familie von Budberg waren, konnte bislang genealogisch verlässlich nicht ermittelt werden. Geht man jedoch davon aus, dass sie den Budberger Hof "von Budberg" ja zum Lehen hatten und bewirtschafteten, dann müsste mit großer Wahrscheinlichkeit Rembodo von Budberg der Vater gewesen sein. Dann wäre der "Siegler" Godefried der Bruder, des hier zur Zahlung Verpflichteten (Ein weiterer Bruder wäre dann jener Heinrich von Budberg, der zusammen  seiner Ehefrau Ulandis dann 1357 die oben beschriebene seltsame Erklärung über die Rechtmäßigkeit der Geschäfte des Vaters aus dem Jahr 1324 abgaben. 

 

Führt man sich vor Augen, dass die Säumigkeit der Verpflichtungen in aller Regel darauf zurückzuführen war, dass die bewirtschafteten Höfe nicht ausreichend Ertrag abwarfen, so muss die Schenkung riesiger Besitzungen aus dem Besitz des Hauses "von Budberg noch mehr verwundern. Wer etwas verschenkt, der tut dieses in der Regel im Rahmen des wirtschaftlich Verkraftbaren und betreibt nicht seinen eigenen finanziellen Untergang oder den, seiner Kinder.

 

 

 

Ausgangspunkt dieser Betrachtungen ist aber noch immer: 

 

Rembodo / Rembodo von Budberg

 

Dieser war nicht nur ein - dem Anschein nach -- sehr reicher Mann, sondern stand dann halt auch noch mit  

Bischof Konrad in Kontakt.

 

Es drängt sich die Frage auf, wie diese Familie zuvor in den Besitz dieser beträchtlichen Grundbesitz gekommen ist, der die Charakteristik eines Streubesitzes ( aufwies  gekommen ist.  Unweigerlich kommt der Gedanke auf, es habe vielleicht etwas mit dem Abt von Werden zu tun, von dem bekannt ist, dass er sich insbesondere durch das Ausstellen von Privilegien ausgezeichnet hat. Dieser hieß Wilhelm, Graf von Moers. (+1260) und offenbar als Sachwalter der Keimzelle der Grafschaft Moers, die Belange der Eigentümer Friedrich von Vianden, Ehemann der Elisabeth zu Salm, bzw. deren gemeinsamer Sohn Dietrich, Herr von Moers (*1160) vertrat. 

 

 

 

* * *

 

Und wer war dieser Bischof Konrad?

 

Auch wenn es den meisten wohl eher unbekannt ist, dieser Bischof ist beispielsweise verantwortlich für die Grundsteinlegung des Kölner Doms. 

 

 


Der Bischof Konrad von Hochstaden

 

war der einflussreichste Reichsfürst des 13. Jahrhunderts und Gefolgsmann des Stauferkaisers Friedrich II. Um 1205 geboren und 1261 verstorben. Die Bischofswürde erlangte er 1239. Zuvor ( ab 1234) strebte er das Amt des Domprobstes an, wobei "er auch nicht vor Gewalt zurückschreckte". (Wikipedia)

Einer seiner Brüder, Friedrich, war Probst von St. Maria ad Gradus in Köln und später

der Gründer des Xantener Doms (Wikipedia)

Kaiser Friedrich II. verlieh ihm 1238 die Reichsregalien, was soviel bedeutet,  dass er ihn zum Kanzler machte.

Seine Herkunft lag in der Eifel als Sohn des Lothar I. von Are-Hochstaden (Are = Ahr) und Mathilde von Vianden. (Auf diesen Ort wird in einer weiteren Unterseite zum Thema des Entstehens der Grafschaft Moers noch einzugehen sein. )

 

In der Zeit nah dem Tod von Kaiser Friedrich II. war Konrad der mächtigste Mann des Reiches und das dann auch noch in der Zeit, als mit Wilhelm von Holland ein neuer König aus der Zeit des Interregnums inthronisiert war. Konrad von Hochstaden hatte jenem Wilhelm zum Königsthron verholfen, geriet jedoch mit seinem Protegé, als dieser sich von dem Erzbischof emanzipierte, in einen eskalierenden Konflikt, der in einem (gescheiterten) Mordanschlag auf den König mündete. 

(Conrad von Hochstaden, Erzbischof von Köln, Jacob Burckhardt, Verlag von T. Habicht, Bonn 1843)

 

Dieser Bischof übte - wie beschrieben - unterschiedliche Ämter aus, jedoch eines ganz gewiss nicht: Das des Seelsorgers.. Da trifft wohl eher die Beschreibung eines rücksichtslosen Machtpolitikers und des prototypischen hochmittelalterlichen Feldherrn zu.  In zahlreiche Fehden verwickelt, schwang er mitunter selbst das Schwert. Er bereicherte sich an den "Schutzgeld"-Abgaben der Juden in Köln, die vormals dem Erzbistum der Stadt Köln zuflossen, führte widerrechtlich Zölle bei Neuß ein, was ihm den Unbill der Kölner Bürgerschaft verschaffte und das sich gegen ihn erhob. Er trug in erheblichen Ausmaß zur Steigerung der klerikalen Macht des Erzbistums Köln bei , blieb aber auch nicht untätig in dem feudalen Bestreben, das Fürstbistum auszubauen.

 

In diesem Kontext steht offenkundig auch der Erwerb von Ländereien aus dem Besitz des Rembodo Kerlen/von Budberg. Da darf es nicht allzu sehr wundern, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Eigentumsübergangs bestanden und Rembodos Söhne zu diesem Kontrakt befragt wurden, als Konrads Nachfolger residierte.

 

Die Vertragspartner

 

Einen Eindruck von Konrad von Hochstaden haben wir damit gewinnen können, doch wie kam es zu dem Kontrakt, den der Erzbischof von Köln mit Rembodo von Budberg schloss. Und wer war denn nun dieser Rembodo von Budberg?

 

Konrad von Hochstaden nutzte für seine Ambitionen vorzugsweise seine klerikalen Machtbefugnisse über die Klöster des Erzbistums zur Durchsetzung seiner weltlichen Interessen. Und eines dieser Klöster befand sich in der Nähe von Dormagen - Worringen.

Es ist das Kloster Knechtsteden. -

 

Der dortige Abt in der Zeit des Bischofs Konrad von Hochstaden hieß - einer Informationsquelle nach -: 

 

    Rembodo von Budberg

 

 

Rembodo von Budberg, wenn er diese Abt war und wenn diese Quelle richtig liegt, offenkundig in Budberg geboren worden und allem Anschein nach, sogar dorthin zurückgekehrt. Er verstarb 1337.  Das Vorhandensein von Kindern bei diesem kirchlichen Amt ist dabei durchaus kein Widerspruch und Hindernis. Bei der enormen Durchdringung von klerikaler und weltlicher Macht war es durchaus üblich, Laien aus feudalen Kreisen in höchste kirchliche Würden zu bringen. Über sein Geburtsdatum ist nichts bekannt und gleiches gilt auch für die Geburtstage seiner Kinder, aber es kann sein, dass seine Nachkommenschaft das Licht der Welt schon erblickt hatte, bevor er die Amtswürde erhielt. Ebenso kann es aber auch sein, dass dieser Rembodo von Budberg zur Zeit seines Amtes in Knechtsteden verheiratet war und seine Söhne geboren wurden, als Rembodo schon Abt war. In der Zeit des Hochmittelalters nahm man es mitunter nicht so genau mit dem Zölibat. 

 

Jedenfalls sind (bei korrekten Zuodnungen) 6 Namen von Rembodos Söhnen - zumindest eines Rombodo aus Budberg - bekannt:

 

Riquin,

Gotfried,

Heinrich,

Goswin und

Rembodo

 

Heinrich und Riquin (hier als Richewin genannt) werden im Urkundenbuch des Hermann Keussen als Bürgen genannt (#149) Dabei geht es um einen Verkauf des Hauses Rath im Kirchspiel Auenheim (Bergheim, Rhein-Erft) Verkäufer des Gutes ist Dietrich Herr zu Hackenbroich (Dormagen) und Käufer ist der Deutschritterorden.

 

 

Gotfried und Heinrich sind die beiden Söhne des Rembodo von Budberg, die 1324 bekunden, dass der Verkauf der Güter in Uerdingen, getätigt durch ihren Vater "rechtmäßig" gewesen seien.

 

Heinrich ist der Heinrich, der 1337 als Erbe eines Rechtes am Vinnbusch genannt ist (Meyer, S. 345)

 

Bei dem Goswin, der hier angeführt ist, könnte es sich um Goswin Knops handeln, also um den Besitzer des 3. Hofes in Hohenbudberg.

 

Der Umstand, dass im Urkundenbuch an einer Stelle ausgesagt wird, dass das Patronatsrecht an der Budberger Kirche hälftig vorhanden sei, wäre damit erklärbar. Das würde dann bedeuten, dass der Knopshof ein Abspliss des Budberger Haupthofes gewesen ist und Goswin mit dem Erbe des Abtes von Knechtsteden zum Besitzer dieses Hofes wurde, während sein Bruder Rembodo den Haupthof als sein Erbe weiterführte. Die Drittelung des Patronatsrechtes, von dem später die Rede ist, wäre demzufolge darauf zurückzuführen, dass es in Budberg ursprünglich nur 2 Höfe gab und der Knopshof erst später (im Verlaufe des 13. Jahrhunderts erst hinzukam.

 

Und Rembodo, also Rembodo Junior?

Dieser war derjenige, der , zusammen mit seiner Ehefrau Ulandis von Budberg, dem Erzbistum die umfangreiche Schenkung machte. Doch hier, in dem Abschnitt über die Sippe Kerlen im Werk des F.A. Meyer heißt jener "Rembodo Kerlen"

 

 

 

 

 

Die Expansion von Kurköln

 

Der Hintergrund dieses Strebens nach der Herrschaftsausübung in der Herrlichkeit Friemersheim dürfte (neben dem grundsätzlichen Streben nach immer mehr), vor allem in drei Gründen zu suchen sein:

Da ist zum einen die unglückliche geographische Gestaltung des fürstbistümlichen Besitzes mit seiner Enklave Rheinberg.  Rheinberg, das durch die Besitzungen des Klosters Werden (Herrlichkeit Friemersheim) vom Kernland des Fürstbistums Köln abgespalten war, war einerseits der Gefahr eines latenten Verlustes ausgesetzt, andererseits vielleicht aber auch das Tor nach Norden für noch konsequenter betriebene Ausdehnungsbestrebungen. 

Der zweite Punkt ist ein sehr konkreter machtpolitischer. Da das Kloster Werden, das die hoheitlichen Rechte über Friemersheim innehatte, bekanntlich auf der rechten Rheinseite liegt, inmitten des mit Köln konkurrierenden Gebietes der Grafen von Berg. Damit stellte Friemersheim eine Art von Einfallstor für jene Grafen am linken Niederrhein dar.  Zur offenen Konfrontation zwischen diesen Mächten ist es dann ja auch 1288 bei der Schlacht von Worringen auch gekommen. Die Brisanz der Konfrontation war phasenweise nicht gegeben, da es mehrfach zeitweise auf dem Bischofsstuhl auch eine Besetzung durch das Geschlecht derer von Berg gab. 

Ein dritter Punkt mag aber auch eine Rolle gespielt haben: Wenn es gelingen würde, das Gebiet der Friemersheimer Herrlichkeit zu einer eigenständigen Grafschaft umzugestalten und den dort entstandenen Herrschaftsbezirk mit einem Vasallen des Bistums Köln zu besetzen, so hätte Kurköln in den Reichstage die Möglichkeit gewonnen, anstatt nur mit einer Stimme, mit zwei Stimmen die Geschicke des Reiches mitzubestimmen. In der Zeit vor 1356, vor der "Goldenen Bulle", also in der Zeit, als nicht nur die 7 Kurfürsten, die in der Bulle festgeschrieben waren, zur Königswahl antraten, mag eine solche Machtausweitung durchaus noch bedeutungsvoll gewesen sein.

 

(

 

Das Kapitel der Ruinierung der Herren von Friemersheim ist so umfangreich und komplex und geht darüber hinaus auch noch mit der Gründung des Grafengeschlechtes der von Moers einher, so dass diesem Thema eine eigene Unterseite zu widmen ist.

 

Was die Ambitionen Kurkölns in der Zeit des Konrad von Hochstanden zur Herrlichkeit Friemersheim angeht, so muss man sich vor Augen führen, dass sich in Köln eine Konkurrenzsituation ergeben hatte, die schon länger zwischen den Häusern "Berg" und "Hochstaden"schwelte. Das Bischofsamt in Köln, also das, das schon traditionell mit der der Würde der Reichsregalien ausgestattet war, war eines der begehrtesten (weil einflussreichsten) Ämter im Reich. Da es nicht die dynastische Vorbestimmung über die Amtsnachfolge gab, sondern die Besetzung des Bischofsstuhl eine Angelegenheit einer Wahl war, die vom König und Pabst zu bestätigen war, waren die Begehrlichkeiten auf dieses Amt außerordentlich groß. Und zu den wichtigsten Protagonisten bei den Kandidaten zählten seit dem späten 11. Jahrhundert die Geschlechter "Hochstaden" und Berg. Je größer die Einflussnahmemöglichkeit auf die Wahl war, desto größer war natürlich auch die Chance, gewählt zu werden. Und da spielte das Kloster Werden, mitsamt seinen Besitzungen eine nicht unerhebliche Rolle. Da sich mit einer Installation einer weiteren gewogenen Grafschaft, die es zuvor nicht gegeben hatte, die Wahl außerdem noch verbessern ließ, mag der Gedanke entstanden sein, sich der Herrlichkeit Friemersheim zu bemächtigen und dort  eine Grafschaft Moers zu begründen. Doch dieses hier beschriebene Motiv ist spekulativ. Da es aber tatsächlich auch recht konkrete Gründe gab, das Gebiet der Herrlichkeit Friemersheim unmittelbarer dem Zugriff der Herrschaft Kurkölns zuzuführen, ist die verfolgte Absicht, dort ein neues Grafengeschlecht zu begründen, ein Ziel, das sicher nicht erst mit Konrad von Hochstaden verfolgt wurde.

 

 

Über die Situation um den Erwerb des Bischofamtes in Köln gibt der neben-stehende Link einen etwas tieferen Einblick.


 * * *

Doch damit zurück zur Famlie Kerlen

* * *

Es ist aus heutiger Sicht aber nicht verifizierbar, ob die Erwerbungen des Bischofssitzes in Köln aus den Händen der Sippe Kerlen, auch wenn vieles davon recht eigenartig erscheint, tatsächlich unter dem Eindruck von Repressalien oder auf freiwilliger Basis und freundschaftlicher Verbundenheit stattfand.

 

 

Ein Rembodo Kerlen ist im Urkundenbuch Krefeld-Moers l verzeichnet und zwar schon für das Jahr 1247.

1247  ist Rembodo von Budeberg Zeuge bei einer Urkunde des Kölner Erzbischofs Konrad für das Kloster Meer. 

 

Eine Verwechslungsgefahr zwischen Rembodo Kerlen, und Rembodo von Budberg besteht eigentlich nicht! im 13. und 14. J. gab es nur 3 Höfe in Budberg:

 

1.Den Hof Budberg,

 

2. den Hof Knops und

 

3.  den Schinkenhof (Schenk), den Hof, der seit 1255 im Besitz des Abtes von Werden war, der Hof, den 1307 der Junker

Preuydt übernahm, also des Hofes,

der später zum Haus Duven wurde.

                                                                                         Bild oben: Haus Dreven

                                                                                         Bildquelle: Privatarchiv

 Sogar 1836 noch gab es laut Statistik in Budberg nicht mehr als 6 Höfe mit 24 Wohnungen und  271 Einwohnern. Es war also ein recht kleines Terrain.

 

Ein Hof in Budberg wird später (nach Angaben von A. Jacomblet) "später"   "erzbischöflicher Hof genannt."  

 

Nach einer Investitur zu den Besitzungen des Klosters Werden aus dem Jahr 893 gehörte Budberg (*1) zu dessen eigenem Besitz. Doch in der Folgezeit gelangte Hohenbudberg immer mehr und weiter unter die Fittiche des Bischofs von Köln. Dazu wird die beträchtliche Zunahme an Einfluss Kölns auf das Kloster ab dem Jahr 896 beigetragen haben. 

(*1 Dass es sich nicht um Niederbudberg bei Rheinberg gehandelt haben hat, ergibt sich recht schlüssig aus den Lehensvergaben und den daraus erwachsenen Leistungen.)

 

 

Diesen Prozess des Abtrennens Hohenbudberg aus dem Werdener Besitzes zu Gunsten Kurköln beschreibt F.A. Meyer folgendermaßen:

 

"(Eine) weitere Nachricht über Hofbesitze stammt aus dem Jahr 1003, in dem unter dem 19. Mai der Erzbischof Heribert von Köln (999-1021) von einem Ministerialen der Kölnischen Kirchen "prekarisch" den Hof Hohenbudberg samt der zugehörigen Güter übernimmt. Um 1150 erwirbt Lambert von Werden (1147-1152) von einem Edelmanne namens Rurich, dessen Söhne Heinrich und Heribert in die Abtei eintreten, die väterliche Erbschaft, genannt der Schinkenhof in (Hohen-)Budberg um 90 Mark, Es gehört dazu die Hälfte der Kirche mit allem Zubehör. - Bald danach, jedenfalls noch zur Zeit zur Zeit des Abtes Wilhelm (Graf von Moers) heißt es im Heberegister der Werdener Abteihöfe im §1 unter Fronhofsamt Borg und Friemersheim >8. von Butberg jährlich je 12 Malter Weizen und Weizenmehl, 18 Malter Gerste und 14 Malter Hafer." Es handelt sich hier offenbar um ein Abtsgut und nicht um ein Konventsgut und unterlag dem Zugriff weltlicher Macht. Der Zeitpunkt liegt damit nach dem Jahr 893, in dem das Kloster Werden unter den erheblichen Einfluss des Bistums Köln gelangte.

 

Darauf folgt eine Information aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts: Danach "verbietet der Kölner Erzbisch Adolf I (1193 - 1205), dass irgend jemandwegen des erzbischöflichen Hofes Budberg oder eines anderen das Recht der Kurmende verlange."

 

 

In diesem Kontext sind offenbar auch die Rechtsgeschäfte der Sippe Kerlen in Budberg zu sehen. Wie schon beschrieben, die Substanz der Verkäufe, die Rembodo tätigte, ist dem Autor nicht im Detail bekannt, aber es sind Besitzungen in Uerdingen. Nach dem Register des Güterbestandes des Klosters Werden das um 900 entstand, ist auch Uerdingen angeführt. Darunter ist offenbar nicht die gesamte Uerdinger Gebietseinheit zu verstehen, denn nach dieser Urkunde umfasst dieser Besitz lediglich ""unus Mansus". Rembodo von Budberg muss demnach weitere Erwerbungen in Uerdingen vollzogen haben, da in der Urkunde zur Rechtmäßigkeit des Verkaufs an den Bischof Konrad, den Rembodo tätigte, ist von mehreren Grundbesitzungen die Rede.

 

Die von Rembodos Söhnen abgegebene Erklärung zur Rechtmäßigkeit lässt das Geschehene sehr obskur erscheinen. Gerade diese Urkunde, die  offenkundig dem Zweck gewidmet war, Zweifel an dem Handel zwischen Rembodo und Bischof Konrad zu beseitigen, ruft genau diese hervor, wirft Fragen auf und erzeugt Skepsis. 

Und darauf folgt dann auch noch diese eigenartige Schenkung Heinrichs, also Rembodos Sohn an den Bischof in Köln, mit einer vergleichsweise lächerlichen "Entschädigung" . (Eine Schenkung halt!) Inhalt dieser Schenkung ist anscheinend (*1) einer der drei bedeutenden Hohenbudberger Höfe, der vielleicht der Heimathof Heinrichs, vielleicht aber auch der Heimathof seiner Ehefrau, Ulandis von Budberg gewesen ist. Eine Schenkung ohne Rücksichtnahme auf den oder die Erben. 

(*1 gem. F.A. Meyer, - bei - Budberg) 

Zumindest ein Johann Kerlen, ob nun als Sohn oder als ein sonstiger Anverwandter (vielleicht Neffe) wäre als ein solcher Erbe anzusehen, wenn er denn ein Erbe des Hofes in Budberg  noch hätte werden können. Das gilt für den Fall, dass es tatsächlich die genealogische Kontinuität zwischen den Budbergern und Rheinhausenern Kerlen gibt, die F. A. Meyer nahelegt. Damit wird das Domizil (in oder bei) Hohenbudberg aufgegeben und es kommt für die Famlie Kerlen die Aera in Atrop. (zumindest für einen Teil der Sippe.) Doch bevor wir dorthin springen, kehren wir nochmals zu Ritter Heinrichs Vater "Rembodo" zurück. 

 

In diesem Abschnitt wurde unterstellt, er sei durch eine Heirat nach Hohenbudberg gelangt. Eine solche ist nicht urkundlich nachweisbar. Doch die beiden Varianten seines Namens im Urkundenbuch I zur Herrlichkeit Krefeld und der Grafschaft Moers lassen eben genau dieses annehmen. Eine andere Möglichkeit existiert aber auch noch: Vielleicht war er als Friemersheimer Bürger Käufer eines Werdener Lehens in Hohenbudberg und wurde deshalb in der genannten Urkunde von 1257 als Rembodo von Budberg bezeichnet.

So, oder so, Rembodo dürfte ursprünglich ein Bürger der Herrlichkeit Friemersheim gewesen sein. Darauf weist der Besitz des schenkungsfreudigen Sohnes hin, der im Rahmen seiner Schenkung an den Bischof in Köln ging. Dieser Besitz bestand offenbar primär aus dem Budberger Hof, auch wenn andere Besitzungen u. a. in Uerdingen auch dazu gehörten. Alle anderen Teile dieser Schenkung betreffen Werte, die sich in der Herrlichkeit Friemersheim befanden. Und auch der Budberger Hof gehörte ja nach der Definition des Klosters Werden aus dem Bestandsregister von 893 ja auch dazu . 

 

Der Prozess des Eigentumsübertrags aus den Besitzungen des Klosters Werden in Richtung Köln fand damit seine Fortsetzung, was nicht verwundern darf, da der Bischofssitz in Köln die klerikale Hoheit über das Kloster erreicht hatte. 

* * *

Ritter Heinrich  Kerlen, alias Heinrich von Budberg und seine Ehefrau gaben die Besitzung in Budberg zu Lasten des mutmaßlichen Erben Johann auf, der dann erstmalig im Jahr in den Urkunden zu Hohenbudberg in Erscheinung tritt. Dort erhält Johann das Lehen zum Hof Atrop in Atrop aus dem Besitz des Klosters Werden. Der Abt von Werden erneuert die Belehnung am 8.9.1401 für die jährliche Ablieferung von 6 Faß Weizen und 1 Mark Zins.

Seit 1337  ist für Johann aber auch schon ein weiterer Besitz bekannt. Dabei geht es um den Vinnbusch, der an Winkelhausen angrenzte. 

Auch Johanns Sohn Wilhelm wird Lehensnehmer des Hofes in Atrop, der das Lehen 1410 und erneuert 1450 erhielt. 

1454 wird der Hof Atrop in andere Lehenshände gegeben. Neue Hofaufsitzer sind dann die Eheleute von Hüls. Die Familie Kerlen siedelt nach Winkelhausen über. Der neue Besitz ist kein Lehen des Klosters Werden und deshalb ist die Dokumentation über die weitere Generationenabfolge nicht so gut, wie es bei dem Kloster gewesen wäre.

 

1527 muss dieser Wilhelm verstorben sein, denn aus der Hand des Grafen von Moers und Neuenahr werden die Kinder des verstorbenen Wilhelm mit dem Gut Ondereyck in Neukirchen belehnt. Dauerhaft bewirtschaftet wird dieser Hof in Neukirchen aber nicht, denn Friedrich Kerl verpachtet den Hof  etwa 1547 dann an die Eheleute Tilman und Beelchen von der Neyenmulen. Ob dieser  Friedrich  Kerl dann nach Winkelhausen zurückkehrt, um die Hofnachfolge anzutreten, ist nicht mit Gewissheit zu bestimmen, aber durchaus anzunehmen. Der Besitz in Winkelhausen existiert jedenfalls noch, denn 1591 ist es ein Jean Kerl nach dem spanischen Heberegister der diesen Hof besitzt. Dieser Jean könnte ein später Sohn oder ein Enkel des Friedrich sein, der 1527 nach Neukirchen ging, um den Ondereyckhof zu bewirtschaften und mit einiger Wahrscheinlichkeit nach Winkelhausen zurückkehrte.

 

Die Lückenhaftigkeit der Darstellung der anschließenden Generationenabfolge ist in diesem  Fall nicht dem Fehlen von Kirchenbüchern zuzuschreiben, die es in jener Zeit in noch gar nicht gab, sondern dem Verlust des Materials des Archives in Moers durch die beiden Stadtbrände 1599 und 1605. Dort werden die Belehnungen in Winkelhausen sicher wohl verzeichnet gewesen sein. Aber das Lamento nutzt nichts und es bleibt nur, das zu akzeptieren, was nicht mehr zu ändern ist. ....

 

Oder ist da doch noch etwas zu finden?

 

Wer die verwickelten Darstellungen genealogischer Verhältnisse für nicht so interessant hält oder den sie ermüden, der setze das Lesen mit dem Abschnitt "Spuren" fort.

 

Die Fährte, die der Autor Friedrich Albert Meyer mit seinen Beschreibungen zur Familie Kerlen aufgezeigt hat, lässt sich dann erst wieder mit Hermann Kerlen, verheiratet mit Nesken (Agnes) Kerlen aufnehmen, der in Winkelhausen den Kerlenhof betreibt. Im Anschluss an die Lücke, die an ihrem Ende von dem Ehepaar Hermann und Kerlen besetzt ist, die 1678 den Kerlenhof betreibt, führt dankenswerterweise Friedrich Albert Meyer den Namen des Hofnachfolgers an: 1717 sei der Hof im Besitz der Gerhard Kerlen gewesen, verheiratet mit Gritgen. Und auch der Name des darauf folgenden Bauern ist genannt. Jan Franz Kerlen, der 1748 den Staffelstab übernimmt. Geheiratet hatte Jan Franz eine Agnes, deren Nachname nicht genannt ist. 

 

Doch genau da setzt dann das an, was an Informationen schon durch andere Quellen zusammengetragen werden konnte. 

 

Alle diese Namen sind nicht unbekannt. Jan Franz Kerlen aus Winkelhausen verheiratet mit Agnes war kein anderer, als Jan Franz Brandt aus Asterlagen, der am 8.1.1712 in Asterlagen geboren wurde. 1738 hatte dieser Agnes Barten, gen. Hofschen geheiratet. Doch diese Ehefrau starb kurz nach der Geburt ihrer Tochter Evken schon im Jahr 1739 im Wochenbett. Der Junge Witwer heiratete dann in Hochemmerich 1741 ein zweites mal. Das war dann Agnes Kerlen vom Kerlenhof in Winkelhausen, die dem Heiratseintrag im Kirchenbuch um 1714 geboren sein musste. Da die Aufzeichnungen des Günter Ellenberger über die Kirchenbucheinträge in Hochemmerich, das für Winkelhausen zuständig war, auch einen Gerhard beinhaltet, der im Jahr 1717 Vater einer Tochter Gretgen wurde und ansonsten im fraglichen Zeitraum keine weitere Person genannt ist, als eben dieser Gerhard, der als Vater von Agnes infrage kam, kam dieser in die engere Auswahl als "Verdächtiger" aus dem Zirkel der eigenen Vorfahren. Zumindest gäbe es hier eine Übereinstimmung zu den Angaben, die aus der Kerlen-Chronik des F.A. Meyer stammen und die  Vorbesitzer des Kerlenhof in Winkelhausen bezeichnen.  

 

Ein weiteres mal findet sich der Name Cärlen im eingenen Ahnenblatt. Jost Cärlen, der in Winkelhausen geboren sein soll und 1702 in Kapellen verstarb. Es ist der eigene 7-fache Urgroßvater, der mit Coen Höverß verheiratet war und sich, da er auf dem Hövershof lebte, Hövers nannte. Auch dessen Eltern, die 8-fachen Urgroßeltern waren bekannt. Heinrich Kerlen *1606 und Nees Kerlen *1609. 

 

Vor der Beschäftigung mit dieser Seite, bei den Recherchen in der Ahnenforschung zur eigenen Familie noch mehr herauszufinden, diese Hoffnung: längst begraben!

 

Doch dann der Blick auf den Eintrag in dem Buch des Friedrich Albert Meyer, Seite 346!

 

 

Die Namen kennt man doch, die am Ende des Abschnitts genannt sind:

Jan Kerlen als Besitzer weiterer Grundstücke, verheiratet mit Trintgen, Tochter der Nees Kerlen und der Sohn der Trintgen, namens Jost.

 

Ein zweiter Blick, ein genaueres Hinsehen scheint sich zu lohnen. Und zwar auf den vorherigen Eintrag auf der gleichen Seite.

Hier ist wiederum der letzte Eintrag interessant:

 

"In den ältesten Taufregistern de Pfarre Hochemmerich wird Catharina Kerles genannt, Witwe des Heinrich Kerles"

 

Heinrich und Nees sind keine unbekannten Personen. Die beiden stehen schon im eigenen Ahnenblatt mit den Geburtsjahren 1606 und 1609 als 8-fache Urgroßeltern angeführt.

 

Doch was heißt das nun?

Was verraten diee Abschnitte dazu?

Dort ist Jan Kerlen, der mit Trintgen verheiratet war. Dieser entrichtet für sich und für Trintgen die Abgaben. Und Trintgen  war die Tochter von Nees Kerlen. 

 

Da Jan als Hofbetreiber in Winkelhausen 1591 die Abgaben entrichtet und für die Trintgen, für die er ebenfalls Abgaben abführt, die Mutter des Jost Kerlen (später Hövers) ist, also die Trintgen, die 1606 geboren wurde, ist die Ehefrau des Jan (Trintgen) eine andere, als die Trintgen, die den Sohn Jost in die Welt gesetzt hat. Diese war ja ohnehin anderweitig verheiratet (Heinrich Kerlen) 

Mit der Angabe, dass die Großmutter des Jost eine Neesken war, ergibt sich, dass Trintgen Kerlen, *1609, verheiratet mit Heinrich Kerlen * 1606 eine Nichte war und deren Sohn Jost, ein Großneffe von Jan, dem Tributpflichtigen.

Doch in welchem Verhältnis standen nun Nees Kerlen und Jan Kerlen?

Verheiratet waren die beiden ja anscheinend nicht, denn für den Jan existiert ja der Nachweis einer anderen Ehe (Trintgen). Vermutlich waren es Schwester und Bruder da ja explizit der Nachname Kerlen zur Nees angeführt wird.  Immerhin übernimmt Jan die Zahlung für die Tochter der Nees und deren Sohn. 

 

Mit diesem vorläufigen Befund wäre mutmaßlich beide die Kinder von Friedrich Kerlen und die Enkelkinder des Wilhelm.

 

Aber etwas anders wir klar: Jost Kerlen aus Kapellen mit den bisherigen Annahme im eigenen Ahnenblatt zu den Eltern Heinrich Kerlen * 1606 und Trintgen Kerlen * 1609 ist etwas nicht ganz richtig dargesteltl. Richtiger ist, dass der Nachname des Vaters unbekannt ist und sich dieser Vater Heinrich den Nachnamen seiner Frau "Kerlen" angenommen hat.

 

Aber das alles passt zu den ermittelten Kenntnissen aus der eigenen Vorfahrenschaft!

 

Es stellt die Verbindung mit dem eigenen Ahnenblatt her und der im oberen Bild angeführte Jost Kerlen, ist unzweifelhaft der Jost Kerlen, dessen genaues Geburtsdatum zwar weiter unbekannt bleibt, von dem aber schon bekannt war, dass er in Kapellen mit Coen Höverß lebte. 

 

Stimmen also diese Annahmen, dann ließen sich die Angaben zur Vorfahrenschaft des Seitenbetreibers , dank der Chronik des Friedrich Albert Meier, zur Familie Kerlen bis zum Vorfahren Rembodo Kerlen, alias Rembodo von Budberg, mit seinem Sohn, Ritter Heinrich Kerlen und damit bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen, mit unfassbar präzisen Informationen um seine Lebensumstände, mitsamt seinen Kontakten zum Erzbischof Konrad von Köln, dessen Grablege im Kölner Dom auf der Seite "Kerlen in Winkelhausen" abgebildet ist.

 

Ist Jost Kerlen, gen. Hövers, der in Kapellen lebte, tatsächlich in Winkelhausen geboren, wofür alles spricht (leider existiert das Hochemmericher Taufregister nicht mehr), ist Friedrich Kerlen nach seinem Intermezzo in Neukirchen tatsächlich nach Winkelhausen auf seinen Elternhof zurückgekehrt, was sehr wahrscheinlich ist und haben die in der Kerlen-Chronik dargestellten Hofbetreiber in Atrop und Winkelhausen nicht einfach nur den Namen des Kerlenhofs im Rahmen einer neuen Lehensvergabe angenommen (und hießen in Wirklichkeit ganz anders, wofür es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt) dann ist es hier gelungen, den 19-fachen Urgroßvater Rembodo aus Hohenbudberg zu ermitteln.

 

Jedoch sind die Verbindungen zu den ermittelten Personen, die vor 1410 liegen, viel zu unsicher, als dass sie bedenkenlos ins eigene Ahnenblatt aufzunehmen wären.  Auch einige Einträge, die später einzuordnen sind, müssen als ein wenig unsicher gelten, auch wenn sie mit einem sehr großen Maß an Wahrscheinlichkeit ausgestattet sind. Ganz konkret und als gesichert hat der Eintrag der Nees Kerlen zu gelten, auf die es später nochmals einzugehen gilt. In der eigenen gesicherten Abfolge reicht es also zunächst nur bis ca. zum Jahr 1580. Doch sehr vieles spricht dafür, dass die Abfolge tatsächlich bis ins frühe 13. Jahrhundert reicht.

 

* * *

 

Spuren 

 

 

Die Familie Kerlen hat in der Grafschaft Moers und darüber hinaus deutliche Spuren hinterlassen. Und derjenige, die in dieser Beziehung zu nennen sind, das sind Rembodo und dessen Söhne Heinrich und Gotfried. 

 

Doch wer war dieser Rembodo, der mit allen beschriebenen Vorbehalten, möglicherweise ( unter allen Vorbehalten) der Vorfahr des Seitenbetreibers vor 22 Generationen war? Die Antwort darauf wollen wir erst einmal hintenan stellen, denn die Vorwegnahme verstellt das Verstehen der Vorgänge in Hohenbudberg.

 

Wer war dessen Sohn Heinrich, der dem Bischof "zahlreiche" Güter schenkte?

Fest steht, dass diese Familie zu den - wörtlich genommen- begütersten Sippen im Raum der Herrlichkeit Friemersheim zu gelten hat und in dieser Beziehung auf einer Stufe mit den in der späteren Grafschaft bekannten Edelhäusern und mit den Kirchen (später auch Kloster Kamp oder Rumeln) steht.  Und auch schon sein Vater Rembodo hatte ja, wie bereits beschrieben, weiteren Grundbesitz in Uerdingen gehabt. 

 

Der selbe Heinrich, gen. Kerl,  verschenkt zusammen mit seiner Ehefrau Ulandis 1357 + 1358 (s. o.) viele Güter. Es handelt sich um einen seltsamen  Streubesitz, der sich in allen Dimensionen über den Bereich der Werdener Schenkung erstreckt. Von Rheinberg im Norden, über Rheinkamp, Moers bis nach Uerdingen. (F. A. Meyer) Von Neukirchen, Lintfort und Hochemmerich bis nach Halen im Westen (ergänzend, gem. A. Jacomblet) 

 

Woher insbesondere am dieser Reichtum und die eigenartige Streuung der Güter, die er und seine Frau abgaben? Mit dem Besitz von Großbauern am Niederrhein aus der Zeit des Hochmittelalters ist dieser Reichtum an Gütern nicht vergleichbar.  Adelshäuser mögen dem in dieser Beziehung gleich gewesen sein. Doch in der Charakteristik der Verteilung der Güter über den hier beschriebenen Raum, stellt der Besitz von ihm und seiner Frau (und der schon zuvor -offenbar unter dubiosen Umständen verkaufte Besitz von seinem Vater) eine Besonderheit dar. 

 

Ein Heinrich (den Zusammenhängen ist es zu entnehmen, dass es sich um Rembodos Sohn handeln könnte) gehört im Jahr 1377 zu den Erben eines Grundes am Vinnbusch. (Vinnbusch ist das Waldgebiet, das direkt an Winkelhausen angrenzt.

 

Am 10.1.1390 belehnt der Abt von Werden Johann Kerl mit dem Hof Atrop. Dieses Lehen wird 1399 und 1401 erneuert. 

 

Zitat

F. A. Meyer

Landnahme der Industrie im Raum Rheinhausen

 

Am 10.1.1390 belehnt der Abt von Werden Johann Kerl mit dem Hof Atrop. Dieses Lehen wird 1399 und 1401 erneuert.

 

1410 taucht in den Urkunden Wilhelm Kerl auf, der am 14. März mit dem Hof Atrop belehnt wurde und damit die Nachfolge seines Vaters Johann antrat.

 

1445 ? (*1)  Wird ein Heyn Kerlen in den Urkunden der Abtei Werden genannt,  der zu den Berechtigten im Vinnbusch gehört mit zwei Hufen beteiligt ist. Ein Hufe davon betrifft seinen Hof in Atrop. (Anm. des Autors: Die von F. A. Meyer angegebene Jahresangabe 1545 ist offenbar falsch, da die Sippe 1545 nicht mehr im Besitz des Hofes in Atrop, sondern bereits in Winkelhausen ansässig ist.) Die zweite Hufe ist dem Gut Kerlen in Hochemmerich zugeordnet.

Auch dieser Bürger ist zumindest im Besitz von zwei Höfen gewesen. Angesichts der zuvor schon erwähnten Rechten am Vinnbusch, de mit dem Hof in Hochemmerich steht, ist die Verknüpfung zwischen den Orten Atrop-Hochemmerich- Vinnbusch im Prinzip schon abgebildet, auch wenn sich die Verbindung nicht wirklich konkret in allen Bereichen mit den dazugehörigen Lehensnehmern darstellen lässt. Es ist die Vermutung naheliegend, dass es sich bei Heyn Kerlen um den Enkel des Heinrich Kerlen handeln könnte, der das (Teil-) Erbe zum Vinnbusch seit 1377 innehatte. Mit  seinem Besitz in Emmerich (Hochemmerich)  hat er außerdem etwas gemein mit (viell. Großvater?) Heinrich, der seinen Emmericher Besitz an den Bischof verschenkte.

 

Noch für das Jahr 1477 verzeichnet F. A. Meyer eine Behandigung einer Katstelle in Rheinhausen im Grunde bei dem Land Kerlen.

 

mittelalterliche Dombaustelle (Bildquelle: Aachener Zeitung)

Kölner Dom (Bildquelle: Fotocommunity)

Darstellung  Konrads im Kölner Dom (Bildquelle: Wikipedia)

 

Die Hohenbudberger Kerlen

 

Führt man sich vor Augen, dass Rembodo Vertragspartner des Konrad von Hochstaden und dessen Sohn Heinrich sich als ausgesprochen generöse Spender gegenüber dem Kölner Bischofsstuhl zeigte und die Sippe einen ganz erheblichen Streubesitz im gesamten Raum der Herrlichkeit Krefeld/ Grafschaft Moers (und darüber hinaus) besaß wird klar, dass man es bei diesen Menschen nicht mit Krethi und Plethi zu tun hatte. Es fällt nicht schwer, diese Familie mit dem Moerser Grafengeschlecht in Verbindung zu bringen, das nach und nach eine ähnliche Charakteristik an Besitz erwarb. 

 

Jedenfalls fäll auf, dass die Ersterwähnung des  Grafen von Moers 1226 (Graf Theoderich / Dietrich I.) in die Lebenszeit des Konrad von Hochstaden fällt, dessen Familie auch nicht zurückhaltend bei Verschenken eigenen Landbesitzes an das Bistum Köln war. Konrads Bruder Lothar II. war als Nachfolger des Vaters der Graf von Hochstaden und nach dessen Tod und dem Tod von dessen Sohn (Theoderich)  war es Konrads anderer Bruder Friedrich, der dem Bistum die Grafschaft Hochstaden schenkte.

 

Vielleicht in seiner Bedeutung noch nicht in vollem Ausmaß erkannt, ist eine Urkunde aus dem Jahr 1255, bei der Konrad von Hochstaden bestimmt, dass das Patronatsrecht an der Kirche in Budberg abwechselnd bei den Besitzern der drei "Villas" in Budberg liege. Namentlich angeführt werden hier der Abt von Werden: Gerard von Grapschap (nicht die Grafschaft Moers, sondern in Westfalen, Anm. des Autors), der Ritter Rembodo von Bodeberg und Goswin, gen. Knop. Danach ist der Abt von Werden in Hohenbudberg mit seinem Abtsgut auf dem Schinkenhof, Rembodo von Budberg (Kerlen) mit dem Hof Bodeberg (Budberg) und der Knopshof von Goswin, gen. Knops in Budberg vertreten. 

 

Das bedeutet, dass Rembodo bereits 1255 mit dem Reichskanzler und Erzbischof Konrad zusammentraf. Denn als Testaten werden bei dieser Urkunde folgende Personen genannt:

 

Ritter Reyner von Asterloo (vom Probsteihof)

Henrich, Rembodo und Riquin von Bodeberg *

Gerhard und Henrich von Vriemersheim als Vertreter der Ministerialen von Friemersheim

 

* Die Brüder des Hauses Budberg Henrich, Rembodo und Riquin sind in dieser Urkunde als Söhne des "Ritters Rembodo" bezeichnet. 

 

Das heißt eindeutig, dass es zwei Rembodos gab. Und es stellt sich die Frage, über welchen der beiden ist hier dann überhaupt bislang geschrieben worden.

 

Der Fund dieser Textstelle gehört zu den Schlüsselmomenten des Heimatforschers und Hobbyhistorikers.

 

Das erhellt und verwirrt zugleich.

 

 

An dieser Stelle ist ein Warnhinweis erforderlich:

 

Wer das Gefühl vermeiden möchte,  sich in einen Irrgarten begeben zu  haben,

der überspringe bitte den gelb eingefärbten Abschnitt.

 

 

Zwei mal ist uns nun die Konstellation begegnet:  Vater Rembodo - Sohn Heinrich

 

1.)

Aus der Episode der Urkunde über die Korrektheit des Geschäftes mit dem Bischof

(mit einem Gotfried als Bruder und Ulandis von Budberg als Ehefrau)

 

2.)

Aus der Episode des Patronatsrechts in Hohenbudberg

(Als Bruder von Rembodo und Riquin)

 

Damit gibt es insgesamt  4 Söhne, die einen Rembodo zum Vater haben.

Heinrich, Gotfried, Rembodo und Riquin. 

 

Aber sind diese 4 nun allesamt Brüder???

 

Was  eindeutig  ist, das ist die Existenz von 2 verschiedenen  Rembodos,

die zueinander in einem Vater - Sohn - Verhältnis stehen.

 

 

Die Crux ist dass die hier genannten Heinriche nicht zwingend gleichzusetzen sind.

 

Am besten ist hier die Gegenüberstellung der Möglichkeiten in graphischerer Form.

(Die Söhne Heinrich und Gotfried sind zum besseren Begreifen nicht mit dem Nachnamen sondern in ihrer Funktionen abgebildet.) > A) mit der Schenkung an den Bischof und B) als Bestätiger der Rechtmäßigkeit des väterlichen Vertrages mit dem Bischof<

 

Variante 1

Variante 2

 

 

Wir gehen nun aber lieber zum Konkreten über.

 

Da die Urkunde zum Patronatsrecht der Budberger Kirche 1255 verfasst wurde  muss man das Geburtsjahr des Ritters Rembodo, der hier als Vater von Heinrich, Rembodo und Requin genannt ist, auf etwa spätestens 1205 taxieren.

Der als Zeuge der Urkunde genannte Rembodo muss ja ein Alter gehabt haben, das ihn testierfähig gemacht hat.  Dieses (testierfähige) Alter wäre demnach mit mind. 20 - 25 Jahre anzusetzen und er wäre damit etwa spätestens um 1235 geboren.  Das Geburtsjahr des nicht anwesenden Vaters, des Ritters Rembodo ist dann entsprechend auf die Jahrhundertwende vom 12. - 13. Jh. (oder eben durchaus auch einiges früher) anzusetzen.  

 

An Fragen herrschte nun kein Mangel und es ging nun darum, darauf Antworten zu finden.

 

Einige neue Ansätze hatten sich ja ergeben. Erstmalig war nach Lektüre der Bücher ein Rembodo von Budberg in Erscheinung getreten, der als "Ritter Rembodo"  bezeichnet wurde und der nicht später als dem Jahr 1205 geboren sein dürfte. 

Und eine neue Personalie gab es auch noch: Der Bruder von den Söhnen,  Heinrich und Rembodo: "Riquin".